AGBs 1

1. Geltungsbereich

Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachfolgenden ausschliesslichen Bedingungen; entgegenstehende oder von den Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt die IDC nicht an, es sei denn, die IDC hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn die IDC in Kenntnis entgegenstehender oder von den Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

 

2. Angebot

Die Offerten der IDC sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Offerten selbst. Die genannten Preise erlangen erst nach Abgang einer Auftragsbestätigung durch die IDC Verbindlichkeit.

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen

a) Alle Preise für Produkte und Dienstleistungen sind zuzüglich Versandkosten, VRG und MWST. Ausnahme bilden die Preise für Kurskosten der „Academy“, welche die Mehrwertsteuer beinhalten. Preisänderungen durch den Lieferanten der IDC bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden.

b) Rechnungen sind, sofern auf den Rechnungen nicht anders vermerkt, rein netto innert 10 Tagen fällig. Wird Lieferung gegen Rechnung vereinbart, behält die IDC sich das Recht vor, die Ware auf Kosten des Erwerbers im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Sämtliche von der IDC gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der IDC.

c) Wenn sich die Kreditwürdigkeit des Käufers verschlechtert, behält sich die IDC das Recht vor, selbst nach teilweisem Versand der Waren vom Käufer die ausreichenden Garantien zwecks guter Durchführung der ergriffenen Verpflichtungen zu fordern. Falls der Käufer uns nicht zufriedenstellt, hat die IDC das Recht, die ganze Bestellung oder einen Teil davon rückgängig zu machen.

 

4. Lieferung

a) Mit Entgegennahme der Bestellung und Senden der Auftragsbestätigung verpflichtet sich die IDC zur Erbringung und der Kunde zur Annahme der Leistung. Im Falle der Annullation einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, die IDC mit 25% des vereinbarten Preises für Umtriebe und entgangenem Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunden jedoch frühestens drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ausschliesslich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche werden wegbedungen.

b) Spezialbestellungen können nach Abgang einer Auftragsbestätigung von der IDC nicht mehr annulliert werden.

c) Versand- und Transportgefahr gehen in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn fracht- oder portofreie Lieferung der Ware vereinbart wurde. Die Verpackung erfolgt mit grösster Sorgfalt. Im Falle eines Bruch- und Transportschadens muss der Empfänger der Ware beim Transportunternehmen unverzüglich einen entsprechenden Vorbehalt anbringen und die IDC schriftlich über den Schaden in Kenntnis setzen. Dies gilt auch, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei Schaden aufweist. Für versteckte Transportschäden gilt eine Frist von 5 Tagen nach Ablieferung.

d) Der Kunde ist nicht berechtigt allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der IDC zu verrechnen. Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen der IDC ist vollumfänglich wegbedungen.

 

5. Herstellergarantie

a) Die Garantiezeit für Geräte bestimmt sich nach den Angaben des Herstellers.

b) Bei Garantie gelten allgemein die Angaben und Bedingungen des Geräteherstellers.

c) Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn:

-  der Artikel in der Original- oder gleich­wertigen Verpackung transportiert wurde.

-  eine ordentliche Fehlerbeschreibung bei­liegt.

d) Macht der Kunde Garantieleistungen des Geräteherstellers geltend, so hat er dem Auftrag auch den gültigen Garantieschein bzw. Kaufbeleg beizulegen sowie bei Geräteteilen und Komponenten die Seriennummer des zugehörigen Gerätes anzugeben. Sofern diese Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt werden, sind die Leistungen vom Kunden zu bezahlen.

e) In den Garantieleistungen des Herstellers nicht eingeschlossen sind Kosten für Verbrauchsmaterial wie Disketten, Toner, Papier, Drucker-Verschleissteile, Batterien, Akku etc., für Aufwendungen, die infolge von Eingriffen des Kunden in Geräte und Software oder durch unsachgemässe Handhabung bzw. Nichtbeachtung der produkteüblichen Umgebungsbedingungen bedingt sind, für die Behebung von Elementarschäden und von Softwareproblemen jeglicher Art (inkl. Firmware, Betriebssysteme, Applikationen, Gerätetreiber) sowie für die Stellung von Ersatzgeräten.

f) Die Garantieleistungen sind in jedem Fall auf Nachbesserung be¬schränkt. Darüber hinausgehende Gewährleistungs¬ansprüche des Kunden sind wegbedungen.

g) Die IDC ist u.a. dann von jeder Gewährleistung befreit, wenn die vom Kunden gerügten Mängel nicht ausschliesslich von der IDC zu verantworten sind oder zurückzuführen sind auf Drittursachen, wie z.B. Bedienungsfehler, Eingriffe des Kunden oder Dritter, Änderungen der vereinbarten Einsatz- und Betriebsbedingungen, auf Zufall oder auf höhere Gewalt.

h) Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist im Garantiefalle wird wegbedungen.

i) Die Reparatur bzw. Wartung von Software ist von dieser Garantie in jedem Fall aus­geschlossen.

j) Wird ein Datenträger (Festplatte, Diskette, Magnetband etc.) oder ein kompletter PC zur Kontrolle bzw. Prüfung der IDC übergeben, so trägt der Kunde in jedem Falle die volle Verantwortung für eine ordentliche Sicherstellung der Daten vor der Übergabe der Sache. Die IDC kann für Datenverlust in keinem Falle haftbar gemacht werden.

 

6. Weiterbildung/Ausbildung (Academy)

6.1. Zahlung des Kursgeldes

Nachdem Sie sich für einen Kurs angemeldet haben, erhalten Sie von uns eine Email als Bestätigung. Die Zahlungen per Kreditkarte sowie die Vorauszahlungen sind sofort fällig. Die Daten Ihrer Kreditkarte werden zur Sicherheit verschlüsselt. Die Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des Kursgeldes. Ist das geschuldete Kursgeld am Kurstag noch geschuldet, können Sie nicht am Kurs teilnehmen.

 

6.2. Kursorganisation

Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Klassen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder eine Stellvertretung einzusetzen. 

 

6.3. Kursplätze und Durchführung

Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und verschoben. Das bereits bezahlte Kursgeld wird für den Verschiebungskurs eingesetzt und wird nicht rückerstattet. 

 

6.4 Kursausschluss

Die Schulleitung behält sich vor, einen oder mehrere Kursteilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes: Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.). 

 

6.5 Abmeldungen

Eine Abmeldung aus einem Kurs ist mit administrativem Aufwand verbunden. Das Kursgeld wird nicht rückerstattet kann jedoch für einen Nachfolgekurs eingesetzt werden.

 

6.6 Nicht besuchte Lektionen

Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet. 

 

6.7 Versicherung

Für alle von der IDC AG organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen der IDC AG erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die IDC AG nicht haftbar gemacht werden. 

 

6.8 Datenschutz

Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass die IDC AG Ihre Daten (Personendaten, gebuchte Kurse, Zahlungsmoral etc.) für weitergehende Zwecke (Werbung, Ablehnung von Anmeldungen wegen schlechter Zahlungsmoral etc.) verwenden können. Unsere Werbung können Sie jederzeit mündlich oder schriftlich abbestellen. Ihre persönlichen Daten werden an dritte Personen und Unternehmen (Hersteller) weitergegeben. Für detaillierte Angaben betreffend Datenschutz www.idc.ch/datenschutz

 

6.9 Programm- und Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. 

 

7. Zahlungsverzug

a) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich die IDC das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu erbringen. Die IDC belastet nach Ablauf des Zahlungstermins 5% p.a. Verzugszins.

b) Falls eine Rechnung bei Verfall unbezahlt bleibt, behält sich die IDC das Recht vor, den Betrag um 15% zu erhöhen, mit einem Minimum von CHF 45.00.

c) Der Kunde kann der IDC nicht die Einrede der Verrechnung wegen ungehöriger Erfüllung bzw. anderen angeblich bestehenden Gegenforderungen entgegenhalten.

 

8. Solibri/BIMcloud-Wartung

Die Wartung kann von beiden Seiten auf Ende der Bindungsfrist (Fakturadatum), unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich bei IDC gekündigt werden. Ansonsten läuft der Vertrag jeweils ein Jahr weiter.

 

9. Dienstleistungen/Support

CAD-Support wird in einem speziellen Vertrag (KEYMEMBER) geregelt. Für Nicht-KEYMEMBER Kunden sind die ArchiCAD Dienstleistungen sowie der telefonische Support (Hotline) kostenpflichtig.

Supportleistungen sind im Produktpreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den Ansätzen der Preisliste in Rechnung gestellt.

 

10. Software-Programme

a) Die Nutzungs- und Garantiebestimmungen betreffend der von der IDC gelieferten Software-Produkte, -Programme, Handbücher und anderen Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind. 

b) Der Kunde verpflichtet sich beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Software-Produkte den jeweiligen Erwerber an die IDC bekannt zu geben.

c) Ansonsten gelten im Speziellen die allgemeinen Lizenzbestimmungen des Herstellers, welche beim Programmstart der Software eingeblendet werden.

 

11. Haftung

Weitergehende Rechtsansprüche, als die in der Ziffer 5 genannten, gibt es nicht. Es wird jede weitergehende Haftpflicht wegbedungen, insbesondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von der IDC gelieferten Waren oder Dienstleistungen ergeben.

 

12. Wiederausfuhr

Die Wiederausfuhr der gelieferten Artikel aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein ist ohne Einwilligung verboten.

 

13. Beanstandungen

Der Auftrag gilt als gehörig erfüllt, falls der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen seit der Erbringung der fraglichen Leistung diese schriftlich bei der IDC beanstandet.

 

14. Änderungen

Die vorliegenden AGB können von der IDC jederzeit abgeändert und durch neue Bestimmungen ersetzt werden, welche die IDC auf dem Web publiziert oder anderweitig dem Partner mitteilt. Die geänderten AGB gelten diesfalls für alle ab ihrer Publikation erteilten Bestellungen des Partners.

 

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht in jeder Beziehung dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand ist am Domizil von der IDC.

Sarnen, 22. November 2019

(Ersetzt alle vorherigen Geschäftsbedingungen)